Fahrerlaubnis-Klassen
Klasse A (Zweiräder)
A1
- Mindestalter: 16 Jahre
- Schließt die Klasse AM mit ein
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung von max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
A2
- Mindestalter: 18 Jahre
- Leistung max 35 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
- Schließt die Klasse AM, A1 mit ein
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
A
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre beim Direkterwerb
- Schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein
- Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
Fahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
AM
- Mindestalter: 15 Jahre
- bbH max. 45 km/h
Zweirädige Kleinkrafträder mit
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
Vierrädige Leicht-Kfz mit
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzünddungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Fahrerschulung B 196
- Mindestalter: 25 Jahre
- Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
- Prüfungen: Keine Theorie- oder Praxisprüfung
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung von max. 11 kW