Neue Regelungen seit 2013
Seit 2013 sind die neuausgestellten PKW-Führerscheine nicht mehr lebenslang, sondern für einen Zeitraum von 15 Jahren gültig. Die Verlängerung ist allerdings ein reiner Verwaltungsakt und hauptsächlich für die Aktualität des Passfotos relevant. Es sind keine ärztlichen Nachweise o.ä. notwendig, es werden aber Gebühren für die Verlängerung fällig. Alle, die noch nicht im Besitz des neuen EU-Führerscheins im Scheckkartenformat sind, haben bis zum Jahr 2033 Zeit, ihren alten “Lappen” gegen die aktuelle Variante zu tauschen.